Balkonkraftwerk anmelden ▷ kostenlos ✓ Anmeldung bei Marktstammdatenregister und örtlichem Netzbetreiber ✓ Schritt für Schritt Anleitung

Um Ihre Stecker-Solaranlage zu betreiben, bedarf es in Deutschland einer aus zwei Teilen bestehenden Anmeldung der Anlage. Der Anmeldung beim Netzbetreiber und der Registrierung im Marktstammdatenregister. Wir unterstützen Sie für alle Anlagen bis 600 Watt Einspeiseleistung! Im Folgenden möchten wir Sie mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung durch den Anmeldeprozess führen und Ihnen somit viel Zeit ersparen.

  1. Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anmeldung beim Netzbetreiber
  2. Für Anlagen bis 600 Watt Einspeiseleistung
  3. Schnell und einfach in wenigen Klicks angemeldet

Anmeldeservice von Löwensolar

Unkompliziert und schnell zur Anmeldung Ihrer Mini-Solaranlage


Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur und Anmeldung beim örtlichem Netzbetreiber? Wir stehen Ihnen zur Seite beim Anmeldeprozess, durch unsere Anleitung wird die Anmeldung/Registrierung zu einer Sache von wenigen Minuten.


Balkonkraftwerk anmelden und eigener Energieproduzent werden!

Mit einer Stecker-Solaranlage erzeugen Sie auf dem Balkon und Co. Ihren eigenen grünen Solarstrom und speisen diesen in Ihr Hausnetz ein. Damit Sie dies in Deutschland legal tun dürfen, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden und einige Sachen beachten.

  • Zuerst melden Sie das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber.
  • Es sollte ein Zweirichtungszähler installiert sein (Zähler mit Rücklaufsperre werden oftmals auch akzeptiert).
  • Jede Mini-Solaranlage muss zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Die Anmeldung ist kostenlos und mit keinen weiteren Gebühren verbunden.

Eine Mini PV-Anlage von Löwensolar mit einem 600 Watt Wechselrichter hat einen großen Vorteil: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Balkonkraftwerk vereinfacht anzumelden. Das bedeutet weniger Bürokratie-Aufwand für Sie und mehr Spaß mit der Anlage.

Dieses Produkt ist perfekt geeignet für die vereinfachte Anmeldung:

1200 Watt Growatt Balkonkraftwerk

 

Anmeldung der Anlage, schwarz auf weiß

Sie wollen ihr Balkonkraftwerk anmelden? Gute Entscheidung. Um einen Überblick über die notwendigen Unterlagen zu erhalten, müssen Sie herausfinden, welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist. Bedenken Sie, dass der Netzbetreiber nicht automatisch Ihr Stromlieferant sein muss, häufig handelt es sich hier um unterschiedliche Ansprechpartner. Seit dem April 2019 ist die Anmeldung eines Mini Kraftwerks beim Netzbetreiber vereinfacht möglich. Wenn Ihr Netzbetreiber die einfache Anmeldung nicht anbietet, können Sie den Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. in Verbindung mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 nach der VDE AR-N-4105-2018:11 verwenden. Damit klappt die Registrierung deines Balkonkraftwerkes.

Wenn Sie ihren Netzbetreiber ausfindig gemacht haben, müssen Sie ihm einige Dokumente zukommen lassen, damit die Versorgungssicherheit der Netztechnik sichergestellt werden kann. Folgende Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung ihres Balkonkraftwerks: Anmeldeformular von ihrem örtlichen Netzbetreiber, das Einheitenzertifikat und den sogenannten NA-Schutz.

 

Einspeisevergütung, nein Danke

Die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber bringt einen weiteren Aspekt mit sich: die Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom. Klingt auf den ersten Blick nicht schlecht aber vorsichtig, diese Inanspruchnahme geht jedoch mit Verpflichtungen einher, die das Angebot unattraktiv werden lassen. Unsere Mini-Solaranlagen sind für die Deckung des anfallenden Strombedarfs konzipiert, so sorgt das Balkonkraftwerk dafür, dass deine Stromrechnung durch den Eigenverbauch des Solarstroms sinkt.

Unsere Empfehlung für Sie: Verzichten Sie auf die Einspeisevergütung von 0,8 Cent pro kWh, bei der Anmeldung können Sie den Haken setzen. So behält man alle seine Freiheiten für den Betrieb von Balkonkraftwerken.

  • Kein zusätzlicher Papierkram
  • Keine Berührungspunkte mit dem Finanzamt
  • Höherer Ertrag durch Eigenverbauch des Solarstroms
 

Zählerwechsel vom Netzbetreiber

Mit der Anmeldung beim Netzbetreiber kann ein Zählerwechsel notwendig sein. Ihren alten Stromzähler ohne Rücklaufsperre dürfen Sie nicht behalten, weil dieser nur für die Strommessung in eine Richtung geeignet ist. Bei den alten Ferraris-Zählern mit Drehscheibe kann das sogar rechtliche Konsequenzen mit sich bringen, da die Aufzeichnungen durch Rückwärts drehen verfälscht werden. Stattdessen brauchen Sie einen Stromzähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler. Wussten Sie schon: Bis 2032 sind moderne Messsysteme wie Zweirichtungszähler laut Gesetz durch den örtlichen Netzbetreiber einzubauen. Dies bedeutet, für Sie fallen keine Austauschkosten für den neuen Zähler an.

Ferraris-Zähler mit Drehscheibe

Diese Art von Zähler nennt man Ferraris-Zähler, dieser ist nicht geeignet für die Installation eines Balkonkraftwerks.

Rücklaufsperre Symbol 
Dieses Symbol zeigt an das der Stromzähler über eine Rücklaufsperre verfügt.

Hinweis: Einige Netzbetreiber sind der Meinung das man neben dem Zweirichtungszähler auch eine geeignete Energiesteckvorrichtung nach der Norm VDE V 0628-1 benötigt. Ein Schutzkontaktstecker (Schuko), der von vielen Haushalten rechtskonform verwendet wird, ist aus Sicht der Netzbetreiber nicht geeignet. Allerdings können keine Anforderungen an die Wahl der Steckvorrichtung gestellt werden, sodass die Steckerwahl ganz bei Ihnen liegt.

 

Angemeldet beim Netzbetreiber: Stecker rein, ProduzentIn sein

Nachdem Sie ihr Balkonkraftwerk angemeldet haben, steht der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nichts mehr im Wege. Sie brauche keine Elektrofachkraft für die Installation der Stecker-Solaranlage, mit unseren Montagesystemen werden Sie selbst zum/zur ElektroinstallateuerIn. Die Solarmodule an einem geeigneten Ort wie dem Balkon, Flachdach oder dem Schrägdach befestigen und mit dem Wechselrichter verbinden. Anschließend stecken Sie den Schukostecker in die Steckdose und schon kann es losgehen. Ab jetzt genießen Sie die Vorteile Ihrer Mini-Solaranlage. 

Haben Sie Fragen zur Installation? Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Planung&Montage.

 

Grüner Strom für mehr Autarkie

Normalerweise ein Monat nach der Inbetriebnahme Ihres Balkonkraftwerks muss die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt sein. Dieser Prozess dauert ca. 20 Minuten und kann von Ihnen persönlich oder einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. In den ersten beiden Schritten werden allgemeine und persönliche Daten von der Bundesnetzagentur abgefragt. Im Anschluss erfolgt die Anmeldung des Balkonkraftwerks: dabei relevante Daten sind die Anzahl und Gesamtleistung der Solarmodule, Leistung des Wechselrichters und Angaben zum Standort der Anlage.

Mit diesen Plug&Play Mini-Solaranlagen kann jeder seinen eigenen Beitrag zur Energiewende leisten. MieterIn oder HausbesitzerIn? Egal unsere Angebote sind für alle geeignet die von einer nachhaltigen Zukunft träumen.

 

Formulare für die Anmeldung des Balkonkraftwerks

Hier finden Sie notwendige Informationen und können die Formulare Downloaden.

Anmeldung Schritt-für-Schritt-Anleitung

Inbetriebsetzungsprotokoll E.8